Max Dengler, Rechtsanwalt

  

geb. 1966

Studium der Rechtswissenschaften: Universität Augsburg

Rechtsanwaltszulassung seit 1998

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Sozialrecht

Mitgliedschaften:
• Deutscher Anwaltverein (DAV)
• ArGe Sozialrecht des DAV
• ArGe Versicherungsrecht des DAV

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und für Sozialrecht habe ich mich darauf spezialisiert, Ansprüche meiner Mandanten gegenüber privaten Versicherungen (Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Krankenversicherungen) und staatlichen Leistungsträgern (Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften usw.) geltend zu machen.

Meine Arbeitsweise:

Zu Beginn des Mandatsverhältnisses steht die realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten in Bezug auf die Durchsetzung des Anspruches, insbesondere unter Abwägung der mit dem Verfahren verbundenen Kosten, im Vordergrund.   

Zur Durchsetzung der Ansprüche vertrete ich bundesweit Mandanten sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich.