Max Dengler, Rechtsanwalt

geb. 1966
Studium der Rechtswissenschaften: Universität Augsburg
Rechtsanwaltszulassung seit 1998
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Mitgliedschaften:
• Deutscher Anwaltverein (DAV)
• ArGe Sozialrecht des DAV
• ArGe Versicherungsrecht des DAV
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und für Sozialrecht habe ich mich darauf spezialisiert, Ansprüche meiner Mandanten gegenüber privaten Versicherungen (Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Krankenversicherungen) und staatlichen Leistungsträgern (Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften usw.) geltend zu machen.
Meine Arbeitsweise:
Zu Beginn des Mandatsverhältnisses steht die realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten in Bezug auf die Durchsetzung des Anspruches, insbesondere unter Abwägung der mit dem Verfahren verbundenen Kosten, im Vordergrund.
Zur Durchsetzung der Ansprüche vertrete ich bundesweit Mandanten sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich.